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Neu unter Downloads: AIDS-Rebellen
Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode
Die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht zu einer Haftung des Behandlers. Die Therapiewahl ist primär seine Sache, ihm wird bei seiner Entscheidung von den Gerichten ein weites Ermessen eingeräumt für den Fall, dass praktisch gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen.
Die Anwendung einer Außenseitermethode unterscheidet sich von herkömmlichen, bereits zum medizinischen Standard gehörenden Therapien vor allem dadurch, das mit bisher unbekannten Risiken und Nebenwirkungen zu rechnen ist. Deshalb erfordert die verantwortungsvolle medizinische Abwägung einen besonders sorgfältigen Vergleich zwischen den zu erwartenden Vorteilen und ihren absehbaren vermutlichen Nachteilen.
Quelle: Naturheilpraxis 11/2007
Umbau der Grundrechte
Der Bundestag hat die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beschlossen. Nunmehr werden 6 Monate die Daten der Kunden von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert (bisher 3 Monate zur Abrechnung und Kontrolle). Jetzt kann auch der Staat die gespeicherten Daten nutzen. Ärzte, Anwälte, Journalisten und auch Heilpraktiker fühlen sich besonders provoziert. Sie müssen damit rechnen, von den Sicherheitsbehörden belauscht zu werden.
Quelle: Berliner Zeitung 10./11.11.07
Mehr Schadstoffe auf deutschen Tellern
Die Vorschriften für Pestizide werden derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Pestiziden wird mit dem geplanten Regelwerk tendenziell verbessert. Krebs erregende und Erbgut schädigende Pestizide könnten künftig auf einer roten Liste stehen.
Allerdings werden die Grenzwerte für Pestizide in Lebensmitteln ab August 2008 angeglichen. Die erlaubten Gehalte an Spritzmitteln werden damit in Deutschland in vielen Fällen deutlich ansteigen. Im Klartext: Auf deutschen Tellern dürfen ab August 2008 in vielen Fällen mehr Spritzmittel landen als bisher. Die Belastungen steigen.
Quelle: Berliner Morgenpost 15.11.07
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Der ADHV ist die berufständische Vereinigung von Heilpraktikern und Heilpraktikeranwärtern.
Der Verband verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er stellt sich u.a. die Aufgaben:
1. Bevölkerungsauflärung über den Beruf des Heilpraktikers und dessen Naturheilverfahren
2. Wirken durch Veröffentlichungen im Sinne der Heilpraktikerschaft
3. Aufdeckung von Hintergründen für die Unterdrückung von Naturheilverfahren
4. Heilpraktiker und Heilpraktikeranwärter fachlich weiterzubilden
5. Einsatz für die freie Entfaltung des Heilpraktikers entsprechend seiner Fähigkeiten
6. Förderung der Ausübung der Naturheilkunde in Europa und der übrigen Welt
7. Förderung der kollegialen Zusammenarbeit unter den Heilpraktikern im In- und Ausland
Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gern zur Verfügung.
Sitz: Berlin /Eberswalder Str. 30 - 10437 Berlin Tel.: 030 - 440 48 480
Büro Brandenburg: /Spreewaldstraße 10 - 03185 Peitz Tel.: 035601 - 30 138 FAX: 035601 - 33 435
Büro Sachsen S-Anhalt und Thüringen: Große Steinstr. 61-62
06108 Halle (Saale)Tel. 0345 - 5170115
Viel Spaß mit unserem Angebot.
Ihr Team des ADHV
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